Am 09. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehntenMal das Europäische Parlament.
Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.
Der Zeitraum, in dem eine Europawahl stattfinden muss, bestimmt sich zunächst durch die Wahlperiode und genauer durch den gesetzlich festgelegten Zeitraum. Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre statt.